Bauanträge

Für jede Baumaßnahme ist eine schriftliche Genehmigung des Generalpächters (Bezirksverband) erforderlich. Der Antrag muss über den Zwischenpächter (Vorstand) eingereicht werden.

Es darf erst mit dem Bau begonnen werden, nachdem die schriftliche Genehmigung des Generalpächters vorliegt.

Alle Kosten, die durch den Antrag entstehen, müssen vom Antragsteller getragen werden.

Erforderlichen Antragsformulare oder Dokumente für Baugenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen sind im Downloadbereich verfügbar.